Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

AGB’s Fahrschule Wyss, Oberentfelden

 



Allgemeine Bedingungen  Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, schriftlich, telefonisch, per SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die oben genannte Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweiz. Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

Gewährleistung Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.


Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.) Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.

Lektionsdauer / Preise
Der Preis einer Fahrlektion ist der gleiche, ob der Unterricht auf dem Fahrschulwagen oder auf dem Privatauto des Fahrschülers erteilt wird.
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten (Doppellektion 90 Minuten) und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
Die aktuelle Preisliste ist auf der Internetseite ersichtlich oder kann angefordert werden.
Pakete oder Vergünstigungen wie Abos müssen immer im VORAUS bar bezahlt werden.

Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.

Kurse
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Schulleitung einen Instruktorenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Prüfungsreife/-anmeldung
Das Ziel ist eine solide Ausbildung für  die Erlangung des Führerausweises für die entsprechende Kategorie, gemäss den schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
Der Ausbildungsstand ist massgebend für die Prüfungsreife. Die Anmeldung zur Fahrprüfung erfolgt frühestens während der Perfektionsschulung. Die Fahrschule Wyss behält sich vor, Prüfungstermine fristgerecht abzusagen, falls die Ausbildung in den letzten Wochen unterbrochen wird.

 

 

Absenzen Vereinbarte Fahrlektionen müssen 48 Stunden, also 2 Arbeitstage (Montag bis Freitag) im Voraus abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung (auch bei Unfall, Krankheit usw.)   oder nicht erscheinen (Wartezeit 15min) wird die gebuchte Lektion oder Doppellektion verrechnet.
Bei zu spätem erscheinen kann die Lektion nicht verlängert werden.
Vereinbarte Kurse die weniger als 5 Tage vor Beginn abgesagt werden, müssen mit 50% verrechnet werden. Bei weniger als 1 Tag Absagefrist müssen die Kurskosten 100%ig beglichen werden.

 


Versicherung der Schüler Kategorie B und BE
Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen  Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Wyss versichert über die Winterthur Versicherung (Vollkasko- und Unfalldeckung). An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler CHF 100.-  bei Beginn der Ausbildung. Diese kann nicht rückerstattet werden.

 

Einschränkungen – Ausschluss der Gewährleistung Die Versicherung gilt nur auf Fahrten, auf denen ein Fahrlehrer der Fahrschule Wyss dabei ist. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor: Fahren unter Alkohol, Drogen,  Medikamenten Missbrauch und Übermüdung.

 


Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen sind bar zu zahlen. In Absprache mit dem Fahrlehrer kann eine Rechnung verlangt werden, die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage es wird eine Rechnungspauschale von CHF 30.00 pro Rechnung erhoben. Abonnemente: Der Betrag muss vor Beginn in bar bezahlt werden. Das Abo kann nicht rückwirkend auf bezogene Fahrstunden verwendet werden. Nicht gebrauchte Fahrstunden vom Abo werden zurückerstattet. Jedoch wird jede bereits bezogene Fahrstunde mit CHF 90.- berechnet.

 

Online Anmeldung
Anmeldungen, die mit dem Online-Anmeldeformular erfolgen, sind verbindlich. Sie erhalten im Normalfall innerhalb drei Arbeitstagen nach Anmeldeeingang die Anmeldebestätigung in Form einer Rechnung per Post oder Mail.
Das Kursgeld ist mit der Rechnung vor Kursbeginn oder spätestens am ersten Kurstag bar zu entrichten. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt Sie zur Teilnahme am Kurs.
Teilnehmende können eine einmalige, kostenlose Umbuchung bis spätestens zwei Woche vor Kursbeginn vornehmen. Erfolgt die Umbuchung danach, ist der volle Kursbetrag zu bezahlen.
Es sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. Ausweise und Bestätigungen werden nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben.


Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten so wird per Einschreiben eine Zahlungserinnerung ausgestellt. Ebenfalls wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- verrechnet. Wird auf die Zahlungserinnerung nicht fristgerecht reagiert, werden wir ein Betreibungsverfahren einleiten. Verzugszins 8% und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 werden zum Schuldbetrag zusätzlich verrechnet.

 

Gerichtsstand Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Wyss ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule Wyss. Gültig ab 01. Januar  2013  bis auf Widerruf.